{"id":25,"date":"2015-05-15T10:36:00","date_gmt":"2015-05-15T08:36:00","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.cylusion.local\/?p=25"},"modified":"2015-07-15T06:59:47","modified_gmt":"2015-07-15T04:59:47","slug":"satzung-des-sc-vaterstetten-e-v","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.scv-jugend.de\/?p=25","title":{"rendered":"Satzung des SC Vaterstetten-Grasbrunn e.V."},"content":{"rendered":"<h2>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\n<p><strong><em>\u00a0<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>(1) <\/strong>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Schachclub Vaterstetten-Grasbrunn e.V.\u201c.<\/p>\n<p><strong>(2) <\/strong>Der Verein hat seinen Sitz in 85591 Vaterstetten und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht M\u00fcnchen unter der Nummer VR 30249 eingetragen.<\/p>\n<p><strong>(3) <\/strong>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>(4) <\/strong>Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Schachbundes e. V. und des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. (BLSV). Durch die Mitgliedschaft von Einzelpersonen zum Verein wird die Zugeh\u00f6rigkeit der Einzelpersonen zum Bayerischen Landes-Sportverband e.V. vermittelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 2 Vereinszweck und Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h2>\n<p><strong>(1) <\/strong>Vereinszweck ist die Pflege und F\u00f6rderung des Schachsports. Der Vereinszweck wird insbesondere durch Ma\u00dfnahmen und Veranstaltungen zur F\u00f6rderung des Leistungs- und des Breitensports verwirklicht.<\/p>\n<p><strong>\u00a0(2) <\/strong>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p><strong>(3) <\/strong>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigen.<\/p>\n<p>Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p><strong>(4) <\/strong>Eine \u00c4nderung im Status der Gemeinn\u00fctzigkeit zeigt der Verein unverz\u00fcglich dem Bayerischen Landes-Sportverband e. V., den betroffenen Sportfach\u00adverb\u00e4nden sowie dem zust\u00e4ndigen Finanzamt f\u00fcr K\u00f6rperschaften an.<\/p>\n<p><strong>(5) <\/strong>Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 3 Verg\u00fctungen f\u00fcr die Vereinst\u00e4tigkeit<\/h2>\n<p><strong>(1)<\/strong> Die Vereins- und Organ\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt, soweit diese Satzung nicht etwas anderes bestimmt.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer angemessenen &#8211; auch pauschalierten &#8211; Aufwandsentsch\u00e4digung ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit nach Absatz (2) trifft der Vorstand. Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Verg\u00fctung oder Aufwandsentsch\u00e4digung zu beauftragen. Ma\u00dfgebend ist die Haushaltslage des Vereins.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von drei Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die pr\u00fcff\u00e4hig sein m\u00fcssen, nachgewiesen werden.<\/p>\n<p><strong>(7)<\/strong> Vom Vorstand kann beschlossen werden, die Aufwandsentsch\u00e4digung nach Absatz 2 und den Aufwendungsersatz nach Absatz 6 im Rahmen der steuerrechtlichen M\u00f6glichkeiten auf Pauschalbetr\u00e4ge und Pauschals\u00e4tze zu begrenzen.<\/p>\n<p><strong>(8)<\/strong> Weitere Einzelheiten regelt die Finanzordnung des Vereins, die bei Bedarf vom Vereinsausschuss erlassen und ge\u00e4ndert wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/h2>\n<p><strong>(1) <\/strong>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/p>\n<p><strong>(2) <\/strong>\u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Der Aufnahmeantrag Minderj\u00e4hriger bedarf der Unterschrift der\/des gesetzlichen Vertreter\/s.<\/p>\n<p><strong>(3) <\/strong>Wird der Aufnahmeantrag abgelehnt, ist dies dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Der Antragsteller kann schriftlich Widerspruch einlegen. \u00dcber den Widerspruch entscheidet der Vereinsausschuss.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Mitglieder haben erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres passives Wahlrecht. Abweichend besteht f\u00fcr Wahlen zur Vereinsjugendleitung passives Wahlrecht mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Bestellung eines Minderj\u00e4hrigen wird erst mit der Einwilligung der\/des gesetzlichen Vertreter\/s wirksam.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Stimmberechtigt sind Vereinsmitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Die \u00dcbertragung des Stimmrechtes ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft und Ordnungsma\u00dfnahmen<\/h2>\n<p><strong>(1) <\/strong>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft enden automatisch von dem Betroffenen ausge\u00fcbte Vereins\u00e4mter.<\/p>\n<p><strong>(2) <\/strong>Der dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich zu erkl\u00e4rende Austritt ist jederzeit zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>(3) <\/strong>Ein Mitglied kann aus dem Verein auf Antrag eines anderen Mitglieds oder eines Organs ausgeschlossen werden,<\/p>\n<p>a) wenn das Mitglied trotz schriftlicher Mahnung per eingeschriebenem Brief an die zuletzt bekannte Anschrift und unter Androhung seines Vereinsausschlusses seiner Beitragspflicht nicht nachgekommen ist,<\/p>\n<p>b) wenn das Mitglied in erheblicher Weise gegen den Vereinszweck verst\u00f6\u00dft,<\/p>\n<p>c) wenn das Mitglied wiederholt in grober Weise gegen die Vereinssatzung und\/oder Ordnungen bzw. gegen die Interessen des Vereins oder gegen Beschl\u00fcsse und\/oder Anordnungen der Vereinsorgane verst\u00f6\u00dft,<\/p>\n<p>d) wenn es sich unehrenhaft verh\u00e4lt, sowohl innerhalb als auch au\u00dferhalb des Vereinslebens,<\/p>\n<p>e) wenn das Mitglied die Amtsf\u00e4higkeit (\u00a7 45 StGB) verliert.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vereinsausschuss mit Zwei\u00addrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. \u00dcbt das Mitglied ein Amt in einem Vereinsorgan aus, so entscheidet in Abweichung von Satz 1 das Organ \u00fcber den Ausschluss, das auch f\u00fcr die Bestellung dieses Vereinsorgans zust\u00e4ndig ist. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung zu geben. Gegen den Ausschlussbeschluss ist innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe die schriftliche Anrufung der Mitgliederversammlung zul\u00e4ssig. Diese entscheidet alsdann auf ihrer n\u00e4chsten Mitgliederversammlung endg\u00fcltig.<\/p>\n<p>Ist bereits die vereinsinterne, erstinstanzliche Zust\u00e4ndigkeit der Mitglieder\u00adversammlung f\u00fcr den Ausschlussbeschluss begr\u00fcndet, so entf\u00e4llt die M\u00f6glichkeit der vereinsinternen, zweitinstanzlichen \u00dcberpr\u00fcfung des Ausschlussbeschlusses durch die Mitgliederversammlung. Der Betreffende kann den Ausschlussbeschluss binnen eines Monats gerichtlich anfechten. Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.<\/p>\n<p>Nimmt das Mitglied die M\u00f6glichkeit des vereinsinternen Anfechtungsverfahrens nicht fristgem\u00e4\u00df wahr und\/oder ficht das Mitglied den Ausschlussbeschluss nicht binnen eines Monats nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung gerichtlich an, so wird der Beschluss wirksam. Eine gerichtliche Anfechtung ist dann nicht mehr m\u00f6glich. Die Frist beginnt jeweils mit Zustellung des Ausschlussbeschlusses bzw. des vereinsintern, zweitinstanzlich entscheidenden Organs zu laufen.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Wenn es die Interessen des Vereins gebieten, kann der Vereinsausschuss seinen Beschluss f\u00fcr vorl\u00e4ufig vollziehbar erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p><strong>(6) <\/strong>Ein Mitglied kann nach vorheriger Anh\u00f6rung vom Vereinsausschuss bei Vorliegen einer der in Abs. 3 f\u00fcr den Vereinsausschluss genannten Voraussetzungen mit folgenden Ordnungsma\u00dfnahmen belegt werden:<\/p>\n<p>a) Verweis,<\/p>\n<p>b) Ordnungsgeld in angemessener H\u00f6he. Die Obergrenze liegt bei \u20ac 100.<\/p>\n<p>c) Ausschluss f\u00fcr l\u00e4ngstens ein Jahr von der Teilnahme an sportlichen und sonstigen Veranstaltungen des Vereins oder der Verb\u00e4nde, welchen der Verein angeh\u00f6rt,<\/p>\n<p>d) Betretungs- und Benutzungsverbot f\u00fcr l\u00e4ngstens ein Jahr f\u00fcr alle vom Verein benutzten Sportanlagen und Geb\u00e4ude.<\/p>\n<p><strong>(7) <\/strong>Alle Beschl\u00fcsse sind dem betroffenen Vereinsmitglied mittels einge\u00adschriebenen Briefes oder per Boten zuzustellen; die Wirkung des Ausschlussbeschlusses tritt jedoch bereits mit der Beschlussfassung ein.<\/p>\n<p><strong>(8) <\/strong>Bei Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitglied\u00adschaftsverh\u00e4ltnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon jedoch unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 6 Beitr\u00e4ge<\/h2>\n<p><strong>(1)<\/strong> Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu leisten. Dieser ist im Voraus im Februar eines Jahres zu entrichten. Die F\u00e4lligkeit tritt ohne Mahnung ein.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Die Geldbeitr\u00e4ge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt; sie d\u00fcrfen nicht so hoch sein, dass die Allgemeinheit von der Mitgliedschaft ausgeschlossen w\u00e4re. Einem Mitglied, das unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist, kann der Betrag gestundet oder f\u00fcr die Zeit der Notlage ganz oder teilweise erlassen werden. \u00dcber ein Stundungs- oder Erlassgesuch entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Bei einem begr\u00fcndeten Finanzbedarf des Vereines kann die Erhebung einer zus\u00e4tzlichen Umlage in Form einer Geldleistung beschlossen werden. Diese darf das 5-fache eines Jahresbeitrages nicht \u00fcberschreiten. Eine Staffelung entsprechend der H\u00f6he der Beitr\u00e4ge ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein \u00c4nderungen der Bankverbindung und der Anschrift mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, tragen den erh\u00f6hten Verwaltungsaufwand des Vereins durch eine Bearbeitungsgeb\u00fchr, die der Vorstand durch Beschluss festsetzten kann.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Bei unterj\u00e4hrigem Eintritt wird der Beitrag quartalsm\u00e4\u00dfig berechnet.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2>\u00a7 7 Organe des Vereines<\/h2>\n<p>Organe des Vereines sind:<\/p>\n<ul>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Vereinsausschuss<\/li>\n<\/ul>\n<h2><\/h2>\n<h2>\u00a7 8 Vorstand<\/h2>\n<p><strong>(1) <\/strong>Der Vorstand besteht aus dem<\/p>\n<ul>\n<li>Vorsitzenden<\/li>\n<li>Stellvertretenden Vorsitzenden<\/li>\n<li>Schatzmeister<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0(2) <\/strong>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den 2. Vorsitzenden und den Schatzmeister zu zweit vertreten (Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB). Der Schatzmeister verwaltet die Kasse und die Bankkonten und ist hierf\u00fcr alleine vertretungsberechtigt.<\/p>\n<p><strong>\u00a0(3) <\/strong>Der Vorstand wird durch den Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer eines Jahres gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl des Vorstandes im Amt. Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen ihr Amt jederzeit niederlegen, sofern dies nicht zur Unzeit erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, so ist vom Vereinsausschuss f\u00fcr den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzu zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p><strong>(4) <\/strong>Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>(5) <\/strong>Verschiedene Vorstands\u00e4mter k\u00f6nnen von einer Person nur dann wahrgenommen werden, wenn ein Vorstandsmitglied fr\u00fchzeitig ausscheidet und dieses Amt durch eine Nachwahl nicht besetzt werden kann. Das gilt jedoch nur bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung. Insbesondere k\u00f6nnen jedoch Vorstandsmitglieder kein weiteres Amt in einem Aufsichtsorgan des Vereines wahrnehmen.<\/p>\n<p><strong>(6) <\/strong>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins. Im Innenverh\u00e4ltnis gilt, dass der Vorstand zum Abschluss von Rechtsgesch\u00e4ften jeglicher Art mit einem Gesch\u00e4ftswert von mehr als \u20ac 5.000,00 f\u00fcr den Einzelfall bzw. bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen im Jahresgesch\u00e4ftswert von mehr als \u20ac 5.000,00 der vorherigen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung bedarf.<\/p>\n<p><strong>(7) <\/strong>Der Vorstand ist, unabh\u00e4ngig davon, ob alle Vorstands\u00e4mter besetzt sind,\u00a0 beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p><strong>(8)<\/strong> Vorstandsmitglieder nach \u00a7 9 Abs. 1 k\u00f6nnen nur Vereinsmitglieder werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/h2>\n<p><strong>(1) <\/strong>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand einberufen werden, wenn er dies f\u00fcr sachdienlich h\u00e4lt. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss au\u00dferdem stattfinden, wenn dies von einem F\u00fcnftel der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe der Gr\u00fcnde und des Zwecks beim Vorstand beantragt wird.<\/p>\n<p><strong>(2) <\/strong>Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt mindestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin durch den Vorstand. Sofern die Mitgliederversammlung mit einem regelm\u00e4\u00dfigen Spielabend zusammenf\u00e4llt, gen\u00fcgt eine Einladungsfrist von zwei Wochen. Mit der schriftlichen Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung bekannt zu geben, in der die zur Abstimmung gestellten Antr\u00e4ge ihrem wesentlichen Inhalt nach zu bezeichnen sind. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Vereinsmitglied bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Als schriftliche Einladung gilt auch die elektronische Post per E-Mail.<\/p>\n<p>Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, ist die Mitgliederversammlung ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p><strong>(3) <\/strong>Die Mitgliederversammlung entscheidet bei Beschl\u00fcssen und Wahlen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmenthaltung wird als ung\u00fcltige Stimme gez\u00e4hlt. Beschl\u00fcsse \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung bed\u00fcrfen der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Eine \u00c4nderung des Vereinszwecks erfordert die Zustimmung von 9\/10 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des Vorstands geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter.<\/p>\n<p><strong>(5) <\/strong>Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine geheime Abstimmung ist erforderlich, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<\/p>\n<p><strong>(6) <\/strong>Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n<p>a) Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes<\/p>\n<p>b) Wahl und Abberufung der zwei Kassenpr\u00fcfer und Entgegennahme des Kassenberichtes<\/p>\n<p>c) Wahl und Abberufung der besonderen Vertreter<\/p>\n<p>d) Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber Vereinsaufl\u00f6sung<\/p>\n<p>e) Beschlussfassung \u00fcber das Beitragswesen<\/p>\n<p>f) Beschlussfassung \u00fcber die R\u00fccklagenbildung<\/p>\n<p>g) Beschlussfassung \u00fcber die Ernennung von Ehrenmitgliedern\/Ehren\u00advorsitzenden auf Vorschlag des Vorstandes<\/p>\n<p>weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach Gesetz ergeben bzw. Gegenstand der Tagesordnung sind.<\/p>\n<p><strong>(7) <\/strong>\u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Sitzungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 10 Vereinsausschuss<\/h2>\n<ul>\n<li>Der Vereinsausschuss besteht aus den Mitgliedern des Vorstands sowie aus den von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten besonderen Vertretern.<\/li>\n<li>Besondere Vertreter k\u00f6nnen insbesondere f\u00fcr folgende Aufgaben gew\u00e4hlt werden:\n<ul>\n<li>a) Spielleitung, bestehend aus Spielleiter und Stellvertreter<\/li>\n<li>b) Jugendleitung<\/li>\n<li>c) Materialaufsicht<\/li>\n<li>d) Verwaltung des Internetauftritts<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Der Vereinsausschuss hat folgende Aufgaben wahrzunehmen:\n<ul>\n<li>a) F\u00fchrung der Gesch\u00e4fte der laufenden Verwaltung, soweit diese Aufgaben nicht vom Vorstand wahrgenommen werden<\/li>\n<li>b) Die in dieser Satzung ausdr\u00fccklich zugewiesenen Aufgaben<\/li>\n<li>c) Schlichtung und Entscheidung in schwierigen Situationen, insbesondere in Konfliktsituationen<\/li>\n<li>d) Aufgaben, die ihm die Mitgliederversammlung zuweist<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Falls von der Jugend und\/oder von deren Eltern Vertreter bestimmt werden, k\u00f6nnen diese in Angelegenheiten, die die Kinder und Jugendlichen betreffen, an den Sitzungen des Vereinsausschusses teilnehmen und mitabstimmen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 11 Kassenpr\u00fcfung<\/h2>\n<p><strong>(1)<\/strong> Die von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von einem Jahr gew\u00e4hlten zwei Pr\u00fcfer, die nicht dem Vorstand oder dem Vereinsausschuss angeh\u00f6ren d\u00fcrfen, \u00fcberpr\u00fcfen die Kassengesch\u00e4fte des gesamten Vereins in rechnerischer und sachlicher Hinsicht. Den Kassenpr\u00fcfern sind s\u00e4mtliche relevanten Unterlagen und Informationen zur Verf\u00fcgung zu stellen. \u00dcber das Ergebnis ist j\u00e4hrlich in der Mitgliederversammlung zu berichten.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Sonderpr\u00fcfungen sind m\u00f6glich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 12 Vereinsjugend<\/h2>\n<p>Die Vereinsjugend hat das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des Schachvereins. Dazu kann der Vereinsausschuss mit einfacher Stimmenmehrheit eine Jugendordnung beschlie\u00dfen und bei Bedarf \u00e4ndern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 13 Haftung<\/h2>\n<p><strong>(1)<\/strong> Ehrenamtlich T\u00e4tige und Organ- oder Amtstr\u00e4ger, deren Verg\u00fctung \u20ac 720,00 im Jahr nicht \u00fcbersteigt, haften f\u00fcr Sch\u00e4den gegen\u00fcber Mitgliedern und gegen\u00fcber dem Verein, die sie in Erf\u00fcllung ihrer ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit verursachen, nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Der Verein haftet gegen\u00fcber den Mitgliedern im Innenverh\u00e4ltnis nicht f\u00fcr fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den, die Mitglieder bei der Aus\u00fcbung des Sports, aus der Teilnahme bei Vereinsveranstaltungen oder durch die Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen des Vereins erleiden, soweit solche Sch\u00e4den nicht durch Versicherungen des Vereins abgedeckt sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 14 Datenschutz<\/h2>\n<p><strong>(1)<\/strong> Zur Erf\u00fcllung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben des Vereins und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft im Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) und aus der Mitgliedschaft in dessen zust\u00e4ndigen Sportfachverb\u00e4nden ergeben, werden im Verein unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) folgende personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern digital gespeichert: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung.<\/p>\n<p>Die digitale Erfassung der Daten erfolgt unter der Ma\u00dfgabe, dass die Mitglieder mit der Beitrittserkl\u00e4rung zustimmen.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6renden Zwecken zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort.<\/p>\n<p><strong>(3) <\/strong>Als Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes ist der Verein verpflichtet, im Rahmen der Bestandsmeldung folgende Daten seiner Mitglieder an den BLSV zu melden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Sportartenzugeh\u00f6rigkeit. Die Meldung dient zu Verwaltungs- und Organisationszwecken des BLSV. Soweit sich aus dem Betreiben bestimmter Sportarten im Verein eine Zuordnung zu bestimmten Sportfachverb\u00e4nden ergibt, werden diesen f\u00fcr deren Verwaltungs- und Organisationszwecke bzw. zur Durchf\u00fchrung des Wettkampfbetriebes die erforderlichen Daten betroffener Vereinsmitglieder zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p><strong>(4) <\/strong>Zur Wahrnehmung satzungsgem\u00e4\u00dfer Mitgliederrechte kann bei Verlangen der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gew\u00e4hren.<\/p>\n<p><strong>(5) <\/strong>Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten, soweit sie die Kassengesch\u00e4fte betreffen, entsprechend den steuerrechtlich festgelegten Fristen aufbewahrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereines<\/h2>\n<p><strong>(1) <\/strong>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck und unter Einhaltung einer vierw\u00f6chigen Frist einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. In dieser Versammlung m\u00fcssen vier F\u00fcnftel der stimm\u00adberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sein. Zur Beschlussfassung ist eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen notwendig. Kommt eine Beschlussfassung nicht zustande, so ist innerhalb von vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Darauf ist bei der Einberufung hinzuweisen.<\/p>\n<p>In der Aufl\u00f6sungsversammlung bestellen die Mitglieder die Liquidatoren, die dann die laufenden Gesch\u00e4fte abzuwickeln haben.<\/p>\n<p><strong>(2) <\/strong>Das nach Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke verbleibende Verm\u00f6gen f\u00e4llt mit der Ma\u00dfgabe, es wiederum unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden, an die <strong>Gemeinde Vaterstetten.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 16 Sprachregelung<\/h2>\n<p>Wenn im Text der Satzung oder Ordnungen des Vereines bei Funktions\u00adbezeichnungen die weibliche oder m\u00e4nnliche Sprachform verwendet wird, so k\u00f6nnen unabh\u00e4ngig davon alle \u00c4mter von Frauen und M\u00e4nnern besetzt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 17 Inkrafttreten<\/h2>\n<p>Die Satzung wurde bei der Gr\u00fcndungsversammlung am 11.09.1984 in Vaterstetten beschlossen und trat mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Die vorliegende Neufassung der Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am <strong>15.05.2015<\/strong> beschlossen und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr \u00a0 (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Schachclub Vaterstetten-Grasbrunn e.V.\u201c. (2) Der Verein hat seinen Sitz in 85591 Vaterstetten und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht M\u00fcnchen unter der Nummer VR 30249 eingetragen. (3) Das Gesch\u00e4ftsjahr &#8230; <a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/www.scv-jugend.de\/?p=25\">Read More &raquo;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[7],"tags":[],"class_list":["post-25","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-17-scv-satzung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.scv-jugend.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/25","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.scv-jugend.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.scv-jugend.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.scv-jugend.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.scv-jugend.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=25"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.scv-jugend.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/25\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4030,"href":"https:\/\/www.scv-jugend.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/25\/revisions\/4030"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.scv-jugend.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=25"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.scv-jugend.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=25"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.scv-jugend.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=25"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}